Berechnung der Einsatzzeiten einer Sicherheitsfachkraft

Die Berechnung der Einsatzzeiten ist klar in der DGUV Vorschrift 2 geregelt.
Dabei werden alle Unternehmen je nach Gefährdung in drei Gruppen eingeteilt:

Gruppe I II III
Stunden Pro Jahr gesamt nach WZ Liste 2,5h 1,5h 0,5h
Stunden pro Jahr Arbeitsmediziner pro Mitarbeitenden 0,5h 0,3h 0,2h
Stunden pro Jahr Sicherheitsfachkraft pro Mitarbeitenden 2,0h 1,2h 0,3h
Die Liste zeigt eine Beispielrechnung und ist nach Absprache nach den Vorgaben variabel.      

Für die Berechnung ist nun die letzte Zeile mit den Anteilen der Sicherheitsfachkraft relevant.
Ein Unternehmen welches beispielsweise der Gruppe II angehört zieht für die Berechnung der Grundbetreuung die 1,2h/Jahr für jeden Mitarbeitenden heran.

Beispiel:
Maschinenbau xyz GmbH mit 53 Mitarbeitenden benötigt eine Sicherheitsfachkraft.
Der Wirtschaftszweig ist die Herstellung von Werkzeugmaschinen und entspricht dem WZ 28.4 Lfd. Nr. 639 aus der WZ Liste der DGUV und damit der Gruppe II.

Berechnung:
53 Mitarbeitende * 1,2h = 63,6h pro Jahr für die sicherheitstechnische Grundbetreuung

53 Mitarbeitende * 0,3h =15,9h pro jähr für die arbeitsmedizinische Grundbetreuung