Arbeitsschutz auf der Toilette

sicherheitstechnische Betreuung bad bochum arbeitsschutz auf der toilette bad dortmund essen recklinghausen

Ein Unfall auf der Toilette während der Arbeitszeit wird in der Regel nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Der gesetzliche Versicherungsschutz endet normalerweise an der Tür zur Toilettenanlage. Das bedeutet, dass Unfälle, die sich innerhalb der Toilettenräume ereignen, oft als privatnützige Tätigkeiten betrachtet werden und daher nicht versichert sind.

Ein Beispiel hierfür ist der Fall einer Verkäuferin, die auf dem nassen Boden der Personaltoiletten ausrutschte und sich erheblich verletzte. Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen, da die zum Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit – der Aufenthalt im Vorraum der Toiletten – als eigenwirtschaftliche Tätigkeit und nicht als versicherte Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII betrachtet wurde. Das Sozialgericht und das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigten diese Entscheidung.

Interessanterweise endet der Versicherungsschutz nicht nur an der Tür zur Toilettenanlage, sondern auch an der Tür zum Bad, wenn es sich um eine private Nutzung handelt.

 

Sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?