Fluchtpläne und Rettungspläne

Unser Service zur Erstellung von Fluchtplänen und Rettungsplänen gewährleistet die Einhaltung entscheidender gesetzlicher Vorgaben, um die Sicherheit Ihrer Gebäude und deren Insassen zu gewährleisten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Vorgaben der DIN ISO 23601, sind Fluchtpläne und Rettungspläne Pflicht in Gebäuden und Einrichtungen.

Unsere Dienstleistung umfasst eine professionelle Analyse der baulichen Gegebenheiten sowie eine detaillierte Bewertung, um Fluchtpläne und Rettungspläne gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu erstellen.

Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Aspekte wie Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen, Brandmelder und Löschmittelstandorte.

Dabei arbeitet ein Brandschutzbeauftragter eng Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte Pläne zu erstellen, die den spezifischen Anforderungen Ihres Gebäudes entsprechen. Diese Pläne werden übersichtlich und verständlich gestaltet, um im Ernstfall eine schnelle und sichere Evakuierung zu ermöglichen.

Zusätzlich zur Erstellung bieten wir regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen der Fluchtpläne und Rettungspläne an, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und im Notfall effektiv genutzt werden können.

 

Mit unserer Dienstleistung zur Erstellung von Fluchtplänen und Rettungsplänen gehen Sie nicht nur gesetzlichen Verpflichtungen nach, sondern schaffen auch die bestmöglichen Voraussetzungen für die Sicherheit und den Schutz Ihrer Mitarbeitenden, Kunden und Besucher in Ihrem Gebäude!

Weiter gehört ein aktueller Fluchtplan und Rettungsplan in jede gute Unterweisung.