Eine hohe Lärmbelastung am Arbeitsplatz kann sowohl kurzfristige als auch langfristige gesundheitliche Folgen haben. Lärm ist eine der häufigsten Ursachen für beruflich bedingte Hörschäden. Langfristige Lärmeinwirkung kann zu einem irreversiblen Verlust des Hörvermögens führen. Ab einem Pegel von 85 Dezibel (dB) besteht die Gefahr dauerhafter Gehörschäden. Zudem erhöht Lärm die Unfallgefahr, verursacht Stress und psychische Belastungen und kann zu Produktivitätseinbußen führen.
Die Lärmmessung am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Empfehlung zum Schutz der Gesundheit, sondern wird durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Diese Vorschriften legen klare Grenzwerte und Verantwortlichkeiten fest, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer vor schädlicher Lärmbelastung geschützt werden.
In bestimmten Arbeitsstätten, wie der Metall- und Holzverarbeitung oder auf Baustellen, können Lautstärken von 80 Dezibel und mehr auftreten. Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber, bei Überschreiten bestimmter Lärmgrenzen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Bei Überschreiten des "oberen Auslösewertes" von 85 dB(A) über einen 8-Stunden-Tag bestehen folgende Verpflichtungen: Festlegung eines Programms von technischen und organisatorischen Maßnahmen, Kennzeichnung der Lärmarbeitsplätze, arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge und Tragepflicht von Gehörschutz.
Überschreitet der Lärmpegel den "unteren Auslösewert" von 80 dB(A), muss der Arbeitgeber Gehörschutz bereitstellen, Beschäftigte unterrichten und unterweisen sowie eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
Bewertung eines 8-Stunden-Arbeitstages
Ohne eine Schallpegelmessung an den Arbeitsplätzen lässt sich kaum einschätzen, ob eine Gefährdung im Sinne des Arbeitsschutzes vorliegt. Vor Beginn der eigentlichen Messung sind die Arbeitsvorgänge und -abläufe zu analysieren. Ebenso gilt es festzuhalten, wie lange der Beschäftigte während eines 8-Stunden-Tages einer Lärmexposition ausgesetzt ist. Daraus leitet sich die Anzahl der notwendigen (Teil-)Messungen ab. Eine detaillierte Übersicht über die Vorgehensweise bei der Lärmmessung am Arbeitsplatz bieten die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm).
Schallpegelmessung nach der Arbeitsstättenverordnung
Falls am Arbeitsplatz Lärmeinwirkungen von weniger als 80 dB(A) auftreten, ist die Richtlinie ASR 3.7 anzuwenden. In der Praxis gilt dies für Büroarbeitsplätze, insbesondere bei Lärmeinwirkungen im Großraumbüro. Grundsätzlich soll an Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig wie möglich gehalten werden.
Maximalpegel nach Tätigkeitsgruppen
Für bestimmte Tätigkeitsgruppen gelten maximal zulässige Beurteilungspegel:
Die Art der Tätigkeit je Kategorie wird wie folgt beschrieben:
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