Die jährliche Gesamteinsatzzeit setzt sich aus der Grundbetreuung und der Betriebsspezifichen Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung wird die Zeit ermittelt, indem der Einsatzzeitenfaktor (0,5, 1,5 oder 2,5) mit der Gesamtanzahl der Mitarbeitenden im Unternehmen multipliziert wird.
Die Tätigkeiten sind in einzelne Gruppen einsortiert, diese sind in der WZ-Liste aufgeführt und zugeordnet. Je höher die zu erwartende Gefährdung, desto höher ist der Betreuungsumfang der Grundbetreuung. Aushilfskräfte und Teilzeit Mitarbeitende werden als volle Mitarbeitende berechnet.
Beispiel: Die IT-XYZ Muster GmbH beschäftigt 60 Mitarbeitende. Der Geschäftsgegenstand sind IT-Dienstleistungen.
Das Unternehmen beschäftigt:
60 Mitarbeitende welche Dienstleistungen in der Informationstechnologie
erbringen (Gruppe III).
Die Berechnung erfolgt wie folgt:
60 * 0,5 = 30 Stunden pro Jahr.
Zusätzlich muss zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt werden.
Dabei muss der Betriebsarzt mindestens 0,2h pro Mitarbeitenden oder 20% der ermittelten Grundbetreuung leisten.
Dadurch ergeben sich folgende Einsatzzeiten der Grundbetreuung:
Betriebsarzt: 60* 0,2 = 12 Stunden pro Jahr durch den den Betriebsarzt
Fachkraft für Arbeitssicherheit: 60*0,3 = 18 Stunden pro Jahr durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Schritte bis zur bestellten externen Sicherheitsfachkraft für Ihr Unternehmen: